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17. März 2025

Nr. #1: Unser #tipoftheweek -> „Die geliebte Website mit seinem Impressum“

Braucht meine Ferienwohnung wirklich ein Impressum? – Ja! Und hier kommt's drauf an.

Wenn Du Deine Ferienwohnung online vermarktest – sei es auf der eigenen Website oder über verschiedene Portale – hast Du bestimmt schon mal vom Impressum gehört. Und vielleicht hast Du Dich gefragt: "Brauch ich das wirklich?" Die Antwort ist ganz klar: Ja.

„Aber warum eigentlich?"

Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar immer dann, wenn eine Website nicht rein privat, sondern auch nur ansatzweise geschäftlich genutzt wird. Also: Sobald Du mit Deiner Unterkunft Geld verdienen möchtest, führt kein Weg daran vorbei.

Und jetzt mal ehrlich: „Weißt Du genau, was alles ins Impressum gehört?“

Viele Unternehmer sind hier verunsichert – und das ist absolut verständlich. Denn es gibt einiges zu beachten: Angaben zur Anbieterkennzeichnung, Kontaktinformationen, Steuernummern, unter Umständen auch die zuständige Aufsichtsbehörde oder Berufshaftpflicht – je nach individueller Situation. Und Fehler können nicht nur unnötig teuer, sondern auch rechtlich heikel werden.

Die ultimative Impressums-Checkliste für Deine Ferienwohnung

Damit Du auf der sicheren Seite bist, haben wir hier alle Pflichtangaben für ein rechtssicheres Impressum zusammengefasst:

Vollständiger Name (bei Einzelunternehmern) oder Firma mit Rechtsform
Vollständige Anschrift (kein Postfach!)
Kontaktdaten: Telefon, E-Mail, ggf. Fax
UID-Nummer (falls vorhanden)
Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (bei eingetragenen Unternehmen)
Gewerbeaufsichtsbehörde (bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten)
Kammer-/Berufsverbandszugehörigkeit (falls zutreffend)
Angaben zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Verbraucherinformationen zur Streitschlichtung

Die 4 häufigsten Fehler – und wie Du sie vermeidest

In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder die gleichen Fehler, die leicht zu vermeiden wären:

  1. Unvollständige Angaben: Viele vergessen wichtige Informationen wie die UID-Nummer oder Angaben zur Online-Streitbeilegung.
  2. Versteckte Platzierung: Das Impressum muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein – nicht irgendwo versteckt am Ende der Website.
  3. Veraltete Informationen: Nach einem Umzug oder Änderung der Kontaktdaten wird das Impressum oft vergessen. Das kann teuer werden!
  4. Fehlendes Impressum auf verlinkten Profilen: Auch auf Deinen Social-Media-Profilen, die Du geschäftlich nutzt, brauchst Du ein Impressum oder zumindest einen Link zum vollständigen Impressum.

Website vs. Buchungsportale – Wo brauche ich was?

Ein häufiges Missverständnis: "Ich bin ja nur auf Booking.com, da brauche ich kein eigenes Impressum." Das stimmt so nicht ganz:

Auf der eigenen Website benötigst Du ein vollständiges Impressum nach den oben genannten Kriterien.

Auf Buchungsportalen musst Du in der Regel zumindest Deinen vollständigen Namen und eine Kontaktmöglichkeit angeben. Viele Portale haben dafür eigene Felder.

Bei Social Media solltest Du in der Bio oder im Info-Bereich einen Link zu Deinem vollständigen Impressum einfügen.

Aktuelle rechtliche Änderungen: Das musst Du wissen

Seit der letzten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes müssen auch Angaben zur Online-Streitbeilegung gemacht werden. Viele ältere Impressen enthalten diese Informationen noch nicht und sind damit nicht mehr rechtskonform.

Was droht bei Verstößen? Konkrete Zahlen

Die Kosten einer Abmahnung wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums liegen durchschnittlich zwischen 500 und 1.500 Euro. Dazu kommen der eigene Aufwand und möglicherweise langfristige Rechtsstreitigkeiten.

Aus unserer Praxis: Einem unserer Kunden mit drei Ferienwohnungen wurde wegen eines fehlenden OS-Plattform-Hinweises im Impressum eine Abmahnung über 890 Euro zugestellt. Hätte er uns früher konsultiert, wäre ihm dieser Ärger erspart geblieben.

Die häufigsten Fragen zum Impressum

"Muss ich als Kleinvermieter mit nur einer Ferienwohnung wirklich ein Impressum haben?"

Ja. Sobald Du Deine Wohnung geschäftsmäßig (also gegen Entgelt) anbietest, brauchst Du ein Impressum – unabhängig von der Größe Deines Angebots.

"Reicht ein Link zu meinem Impressum auf meiner Profilseite bei Airbnb, Booking & Co.?"

Ja, aber: Der Link muss deutlich sichtbar sein und auf ein vollständiges Impressum führen. Außerdem musst Du dort oft zusätzlich bestimmte Grunddaten direkt angeben.

"Wie oft sollte ich mein Impressum überprüfen?"

Wir empfehlen eine Überprüfung mindestens einmal jährlich sowie nach jeder relevanten Änderung (Umzug, neue Telefonnummer, Änderung der Rechtsform etc.).

Unser Service für Dich: Das Rundum-sorglos-Impressum

„Wäre es da nicht schön, jemanden an der Seite zu haben, der sich auskennt?"

Genau dafür sind wir von globboard da. Als erfahrene Experten wissen wir, worauf es ankommt – nicht nur bei der Präsentation Deines Angebots, sondern auch bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Sicherer ist es natürlich, das Ganze von Profis prüfen zu lassen. Mit unserem Impressums-Check vermeidest Du kostspielige Fehler und kannst Dich beruhigt zurücklehnen.

Kontaktiere uns jetzt für eine individuelle Beratung.

Wir helfen Dir durch den Paragraphen-Dschungel und sorgen dafür, dass Dein Impressum vollständig, korrekt und rechtssicher ist.

Denn unser Ziel ist es, dass Du Dich auf das konzentrieren kannst, was wirklich zählt: Dein Kerngeschäft optimal zu gestalten und Deine Kunden zu begeistern.

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